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Wägetechnik für Labor & Pharmaindustrie 11.06.2025



Bei den Bilder handelt es sich um Beispiele
🧪 Präzision, auf Mikrogramm genau.
Wägetechnologie für analytische Genauigkeit und regulatorische Sicherheit in Labor- und Reinraumanwendungen
Unsere Lösung – Ihr Vorteil
- Analysenwaagen, Präzisionswaagen und Feuchtigkeitsbestimmer
Für exakte Wägungen – je nach Modell bis in den Mikrogrammbereich. Ideal für die Probenvorbereitung, Rezepturerstellung sowie für analytische Methoden zur Bestimmung des Restfeuchtegehalts. - Dokumentationssichere Wägelösungen
Lückenlose Rückverfolgbarkeit durch alibifähige Datenaufzeichnung. - Reinraum- und Hygienegerechtes Design
Wägesysteme mit glatten Oberflächen und minimaler Partikelbildung.
Typische Einsatzbereiche
- Pharmazeutische Produktion und Qualitätskontrolle
- Forschung & Entwicklung
- Analytik und Labordiagnostik
- Apotheken und Rezepturherstellung
- Kosmetik- und Biotechnologieunternehmen
🔧 Service & Qualifizierung
- Kalibrierung nach ISO/IEC 17025
- Wartung / Überprüfung Ihrer Waagen
- Service bei Ihnen vor Ort
- Reparatur in unserer Werkstatt
💬 Warum Waagenfachhandel Hilke GmbH
- Über 25 Jahre Erfahrung in der Labor Wägetechnik
- Präzise zuverlässige Systeme
- Langfristiger Service & persönliche Betreuung
Mess- und Eichgesetz (MessEG) Änderung 01.01.2025
Aufhebung der Anzeigepflicht nach § 32 MessEG
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hebt die Anzeigepflicht nach § 32 Mess- und Eichgesetz
(MessEG) auf. - Ab 1.1.2025 müssen Verwender neue Messgeräte nicht mehr anzeigen.
- Die Eichpflicht von Messgeräten wird davon nicht berührt.
- Warum wird die Anzeigepflicht aufgehoben?
Artikel 38 des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes1) hebt § 32 des Mess- und Eichgesetzes2) auf, in dem die Anzeigepflicht für neue oder erneuerte Messgeräte formuliert war. - Ab wann ist die Anzeigepflicht aufgehoben?
Diese Gesetzesänderung tritt zum 1.1.2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen neue oder erneuerte Messgeräte nicht mehr angezeigt werden. Die zugehörige elektronische Meldeplattform wird abgeschaltet. - Ist mein Messgerät weiter eichpflichtig?
Die Eichpflicht von Messgeräten wird durch den Wegfall der Anzeige nach § 32 MessEG nicht berührt. Als Verwender eines eichpflichtigen Messgerätes müssen Sie also rechtzeitig einen Eichantrag stellen. Hierfür steht eine Online-Plattform zur Verfügung: www.evp-service.de/DEMOL.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Eichbehörde oder auf eichamt.de.