Nacheichung von Waagen – zuverlässiger Eichservice für Ihren Betrieb

Eichpflichtige Waagen müssen nach Ablauf der Eichfrist oder in bestimmten Fällen nach einem Eingriff erneut geeicht werden. Wir übernehmen die Abstimmung und Anmeldung bei der zuständigen Eichbehörde, bereiten Ihre Waage durch Wartung und Prüfung auf den Termin vor und begleiten den gesamten Ablauf. Je nach Waage und Vereinbarung kann die Nacheichung bei uns oder direkt bei Ihnen vor Ort erfolgen.

Eichschein zur Nacheichung von Waagen

Unser Eichservice für Ihre Waage

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Organisation der Nacheichung und begleiten den Ablauf mit der zuständigen Eichbehörde.

Termin und Anmeldung

Wir stimmen den Ablauf mit Ihnen ab und übernehmen die Anmeldung der Waage bei der zuständigen Eichbehörde.

Fachgerechte Vorbereitung

Vor dem Eichtermin prüfen und warten wir Ihre Waage. Festgestellte Abweichungen oder technische Mängel können dadurch frühzeitig behoben werden.

Bei uns oder vor Ort

Je nach Waagentyp und Vereinbarung kann die Nacheichung in unserem Betrieb oder direkt bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden.

So läuft die Nacheichung Ihrer Waage ab

Von der ersten Anfrage bis zum abgeschlossenen Eichtermin koordinieren wir die erforderlichen Schritte und halten den Aufwand für Sie möglichst gering.

  • Anfrage senden: Sie übermitteln uns die Angaben zur Waage, zum Standort und zum gewünschten Termin.
  • Unterlagen prüfen: Wir prüfen die vorhandenen Gerätedaten und klären die erforderlichen Rahmenbedingungen
  • Termin abstimmen: Wir koordinieren den Ablauf und melden die Waage bei der zuständigen Eichbehörde an.
  • Waage vorbereiten: Vor dem Termin warten und prüfen wir die Waage auf Funktion und Messgenauigkeit.
  • Mängel beheben: Falls erforderlich, führen wir nach Rücksprache notwendige Reparaturen oder Justierungen durch
  • Nacheichung begleiten: Die eigentliche Nacheichung erfolgt durch die zuständige Eichbehörde. Wir begleiten den Termin und unterstützen bei Rückfragen.
  • Abschluss und Unterlagen: Nach erfolgreicher Nacheichung erhalten Sie die zugehörigen Unterlagen und können die Waage wieder bestimmungsgemäß einsetzen.

Wann ist eine Nacheichung von Waagen erforderlich?

Eine Nacheichung ist erforderlich, wenn die vorgeschriebene Eichfrist abgelaufen ist oder die Eichfrist vorzeitig endet. Welche Eichfrist gilt, hängt unter anderem von der Waagenart und ihrem Verwendungszweck ab.

Ablauf der Eichfrist

Eichpflichtige Waagen dürfen nach Ablauf ihrer jeweiligen Eichfrist nicht ungeeicht weiterverwendet werden. Der Eichtermin sollte daher rechtzeitig geplant werden.

Eingriff oder Reparatur

Die Eichfrist kann vorzeitig enden, wenn ein Eingriff die messtechnischen Eigenschaften der Waage beeinflussen kann. Für bestimmte fachgerechte Instandsetzungen gelten besondere gesetzliche Voraussetzungen.

Beschädigung oder Abweichung

Eine erneute Eichung kann notwendig werden, wenn vorgeschriebene Kennzeichnungen oder Sicherungszeichen beschädigt wurden oder die Waage die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt.

Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im Mess- und Eichgesetz, insbesondere in § 37 MessEG. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Schritte für Ihre Waage erforderlich sind.

Eichtechnische Instandsetzung vor der Nacheichung

Als befugter Instandsetzerbetrieb können wir eichpflichtige Waagen nach einer Reparatur fachgerecht prüfen und unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen mit einem Instandsetzerkennzeichen versehen.

Anschließend beantragen wir unverzüglich die erneute Eichung und informieren die zuständige Eichbehörde über die ausgeführte Instandsetzung. Dadurch darf die Waage unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen bis zum Eichtermin weiterverwendet werden.

Ihre Vorteile

  • Fachgerechte Reparatur und Prüfung der Waage
  • Kennzeichnung durch unseren befugten Instandsetzerbetrieb
  • Unverzügliche Anmeldung zur Nacheichung
  • Information der zuständigen Eichbehörde
  • Möglichst kurze Unterbrechung Ihres Betriebs

Flexibler Eichservice passend zu Ihrem Betrieb

Abhängig von Waagentyp, Standort und betrieblichen Anforderungen stimmen wir gemeinsam mit Ihnen die geeignete Durchführung ab.

Nacheichung bei uns

Sie können Ihre Waage nach vorheriger Terminvereinbarung zu uns bringen oder einsenden. Wir bereiten das Gerät vor und koordinieren den Eichtermin in unserem Betrieb.

Nacheichung vor Ort

Bei fest installierten oder schwer transportierbaren Waagen organisieren wir die Durchführung direkt an Ihrem Standort und bereiten die Waage vor Ort auf den Termin vor.

Individuelle Terminplanung

Wir stimmen Vorbereitung und Eichtermin möglichst passend auf Ihre betrieblichen Abläufe ab, damit die Ausfallzeit Ihrer Waage so gering wie möglich bleibt.

Häufige Fragen zur Nacheichung von Waagen

Wer führt die Nacheichung der Waage durch?

Die eigentliche Nacheichung wird durch die zuständige Eichbehörde durchgeführt. Wir übernehmen die Vorbereitung der Waage, koordinieren die Anmeldung und begleiten den Eichtermin.

Wie lange ist die Eichfrist einer Waage?

Die Eichfrist hängt von der Waagenart und ihrem Verwendungszweck ab. Für viele Messgeräte beträgt sie zwei Jahre, für bestimmte Waagen gelten jedoch abweichende Fristen. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der für Ihre Waage geltenden Frist.

Was passiert, wenn die Waage vor der Nacheichung repariert werden muss?

Notwendige Reparaturen und Justierungen führen wir nach Rücksprache fachgerecht aus. Als befugter Instandsetzerbetrieb können wir die Waage unter den gesetzlichen Voraussetzungen kennzeichnen, die zuständige Eichbehörde informieren und unverzüglich die Nacheichung beantragen.

Nacheichung Ihrer Waage rechtzeitig planen

Wir prüfen Ihre Angaben, bereiten die Waage fachgerecht vor und koordinieren den Termin mit der zuständigen Eichbehörde.